3G-Nachweis ausreichend ab dem 4. März 22

Die Hessische Landesregierung hat auf Basis der Beschlüsse der vergangenen Ministerpräsidentenkonferenz die Coronavirus-Schutzverordnung erneuert und darin schrittweise Lockerungen der Maßnahmen festgelegt. Für die Gastronomie ist ab dem 4. März ein 3G-Nachweis ausreichend. Das heißt, der Zugang ist für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test möglich.